Zulassung von Mitteln in Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau wurden verlängert. (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 Pflanzenschutzmittel aufgrund von Notfallsituationen zugelassen: