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Pflanzenschutz Aktuell
21.07.2023

Einsatz von Glyphosathaltigen Mitteln in bestimmten Gebieten grundsätzlich verboten!

Pflanzenschutzausbringung
(c) proplanta

Karlsruhe - „Der Einsatz von Glyphosathaltigen Mitteln in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist grundsätzlich verboten,“ so K. Simon Pflanzenschutzverantwortlichen Beraterin im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis.


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