Neuen Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb neue Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen.