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Pflanzenschutz Aktuell
17.05.2019

Notfallzulassungen für Birnen- und Radieschenanbau

Birnenanbau
Pflanzenschutzmittel - Zulassung für Notfallsituationen für den Birnen- und für Radieschenanbau. (c) proplanta

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach Artikel 53 zwei Zulassungen für Notfallsituationen erteilt.


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