Pflanzenschutz ab 2015 mit neuem Sachkundenachweis
Regelmäßige Fortbildungen innerhalb von drei Jahren werden Pflicht. (c) LTZ
Hannover - Ab diesem Jahr werden Landwirte erstmals mit einem Nachweis im Scheckkartenformat ihre Sachkunde bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nachweisen können und müssen.