Pflanzenschutzmittel Thiacloprid: Beschränkungen in Blütezeit aufgehoben
(c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bei zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid Neuerungen mitgeteilt. Die Beschränkungen hinsichtlich der Anwendungen in der Blütezeit wurden aufgehoben.