Pflanzenschutzmittel für Notfallsituation nach Artikel 53 zugelassen
(c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung für Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) gegen Falschen Mehltau in Blumenkohl im Freiland für die Zeit vom 5. Juli bis zum 1. November 2019 erteilt.