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Pflanzenschutz Aktuell
28.07.2019

Pflanzenschutzmittel für Notfallsituation nach Artikel 53 zugelassen

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
(c) proplanta

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung für Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) gegen Falschen Mehltau in Blumenkohl im Freiland für die Zeit vom 5. Juli bis zum 1. November 2019 erteilt.


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