DRV und BVEO: Nahrungsmittelqualität darf nicht gefährdet werden
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Berlin/Bonn - „Die Verfügbarkeit und Qualität von Nahrungsmitteln darf durch die am 13. Januar vom Europaparlament beschlossenen Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden.