Keine Ausbringung von Düngemitteln, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. (c) proplanta
29.01.2021
Düngerausbringung auf Acker- und Grünland: Sperrfrist endet am 1. Februar
Karlsruhe - Der Pflanzenschutz- und Anbauexperte S. Wolpert vom Amt in Ilshofen informiert heute darüber, dass die Ausbringung von Düngemitteln aber nicht zulässig ist, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.weiter »