Düngung: Verschiebung der Sperrfrist im Landkreis Göppingen  (c) proplanta
Karlsruhe - Auch in diesem Jahr wird der Verbotszeitraum für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 DüV für den gesamten Landkreis Göppingen um zwei Wochen auf den 15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024 verschoben.
|