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Pflanzenschutz Aktuell
12.09.2019

Forderung des Umweltbundesamts über Ausgleichsflächen zu Glyphosat ist nichtig

Unkrautvernichtungsmittel
Ackerbau - Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Zulässigkeit von vom Umweltbundesamt geforderten Ausgleichsflächen. (c) proplanta

Karlsruhe - Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 4. September der Klage von zwei Pflanzenschutzmittelherstellern stattgegeben.


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