Pflanzenschutz Aktuell 02.11.2019Neues Pflanzengesundheitsrecht: Zukünftige Passpflicht für TopfkräuterGartenbau - Neues Pflanzengesundheitsrecht erfordert einheitliche Regelungen bei der zukünftigen Passpflicht. (c) proplantaKarlsruhe - Das neue Pflanzengesundheitsrecht erfordert ab 14. Dezember 2019 gemäß der EU-Verordnung 2016/2031 Passpflicht bei Topfkräutern. weiter