Pflanzenschutzgeräte künftig nur noch im Dreijahresabstand
geprüft
(c) proplanta
Berlin - In Deutschland gelten künftig erleichterte Prüfvorschriften für Pflanzenschutzgeräte und gleichzeitig strengere Regeln für die Anerkennung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.