Pflanzenschutzmittel nur noch bei Sachkundenachweis!
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Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt in einer Meldung mit, dass künftig die Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln nur noch gegen Vorlage des Sachkundenachweises erfolgen darf.