Wann steht eine neue Sachkundefortbildung an?  (c) proplanta
Karlsruhe - Das LTZ erinnert vor allem sog. „Altsachkundige“ in Baden-Württemberg daran, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen um damit den Nachweis führen zu können, dass man sich in Sachen Pflanzenschutz auskennt und damit die Berechtigung hat Pflanzenschutzmittel einzusetzen.
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