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PHILLIP 50 | Pflanzenschutzmittel gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) in Emmer

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Anwendungsnummer:

00B187-00/00-007

Handelsbezeichnungen:

PHILLIP 50

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 22.01.2024 bis: 15.02.2026

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Folpet

Zulassungsinhaber:

Sharda Cropchem Espana S.L.

Vertrieb:

Sharda Poland SP. z.o.o.

Kultur:

Weichweizen; Hartweizen; Dinkel; Emmer

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt:ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Stadium Kultur/Objekt:von: Beginn des Schossens bis: Ende des Ähren-/Rispenschiebens 
Wartezeit:Freiland: Weichweizen: 42 Tage

Freiland: Hartweizen: 42 Tage

Freiland: Dinkel: 42 Tage

Freiland: Emmer: 42 Tage

Genehmigung §18:Nein
Maximale Anzahl Behandlungen:In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 7 Tag(e)
Aufwand:1.5 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner:keine Angaben
Gefahrenhinweise:Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise:Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole:Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter:Achtung 
Bemerkungen:keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NG405:Keine Anwendung auf drainierten Flächen. 
NW607-2
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # reduzierte Abstände: 50% 15,75% 10,90% 5 
NW706:Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Emmer: weitere Schaderreger und Pflanzenschutzmittel
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Diese Datenbank beinhaltet 5363 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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