Einsatz von Glyphosathaltigen Mitteln in bestimmten Gebieten grundsätzlich verboten!  (c) proplanta
Karlsruhe - „Der Einsatz von Glyphosathaltigen Mitteln in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist grundsätzlich verboten,“ so K. Simon Pflanzenschutzverantwortlichen Beraterin im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis.
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